Wie ist die Frage zu verstehen?
Geht es um vegan lebende Kindergärtner, die Eltern von Impfungen - da unvegan- abraten und zu "Windpocken-Partys" animieren wollen...?
Nach deutschem Recht erfüllt vorsätzliches Beibringen von Krankheitserregern den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung „durch Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen“(§ 224 Absatz 1 Nr. 1 Variante 2 StGB) oder der versuchten gefährlichen Körperverletzung; treten durch Komplikationen bleibende Schäden ein, handelt es sich um schwere Körperverletzung.
Allerdings weiß ich nicht, was das deutsche Recht sagt, wenn ein Impfgegner Eltern zu solchen Partys rät. Zumindest dürfte der Arbeitgeber entschieden etwas dagegen haben.
oder geht es um Betreuer in Seniorenheimen und / oder Kindergärten, die selbst ungeimpft als "Gefahrenquelle" ev. infiziert durch die Einrichtung marschieren....
Ich finde, dass grundsätzlich alle Impfgegner in solchen Berufen fehlbesetzt sind, gerade weil es gilt, Alte, Kranke und Kinder besonders zu schützen.
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